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190. Münchner Oktoberfest
20. September - 5. Oktober 2025
Update:

Warum nur Ochsenbraterei und Marstall den Namen verwenden dürfenOktoberfest-Spezialität und Markenschutz

Die Ochsensemmel zählt zu den bekanntesten Oktoberfest-Gerichten. Auf den Wiesn-Speisekarten taucht der Name jedoch nur in zwei Festzelten auf: in der Ochsenbraterei und im Marstall. Hintergrund dafür sind Tradition und markenrechtlicher Schutz.

Foto:  (Foto: Franziska Nowak)
ochsensemmel (Foto: Franziska Nowak)

: Die Ochsensemmel wurde erstmals 1983 in der Ochsenbraterei angeboten. Das Sandwich aus gegrilltem Ochsenfleisch entwickelte sich schnell zu einer festen Wiesn-Spezialität. Rund 20 Jahre später ließ sich der Betreiber des Marstall-Festzelts, Siegfried Able, den Begriff „Ochsensemmel“ als Wortmarke eintragen. Damit sind die Rechte an der Bezeichnung rechtlich geschützt und andere Festwirte dürfen den Namen nicht verwenden.

Eine Ausnahme gilt für die Ochsenbraterei als ursprüngliche Erfinderin. Sie darf die Ochsensemmel weiterhin so benennen. Alle anderen Anbieter müssen auf alternative Bezeichnungen wie „Ochsenfletzen-Semmel“ oder „Ochsenbraten-Semmel“ zurückgreifen.

Damit ist klar, warum der Begriff Ochsensemmel auf dem Oktoberfest ausschließlich bei der Ochsenbraterei und im Marstall verwendet werden darf und für alle anderen Betriebe gesperrt ist.

-fn