- Anzeigen -

191. Münchner Oktoberfest
19. September - 4. Oktober 2026
Update:

EIlantrag vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgelehntSchützenlisl - Egger scheitert erneut

Der Wirt, der derzeit das ganze Wiesn-Umfeld in Unruhe bringt, ist erneut mit einem Versuch gescheitert, eine Entscheidung der Stadt zu kippen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat seinen Eilantrag gegen die Vergabe der Schützenlisl abgelehnt. Damit kann auf der Oiden Wiesn mit dem Aufbau begonnen werden, auch wenn davon auszugehen ist, dass Egger die Widerspruchfrist nutzen wird.

Foto:  (Foto: Nina Eichinger)
presserundgang (Foto: Nina Eichinger)

: Der Eilantrag beim Bayerischen Verwalungsgericht München gegen die Vergabe der Schützenlisl ist abgelehnt worden. Damit kann das Trio, das dieses Zelt zugesprochen bekommen hat, loslegen. Es gilt zwar noch eine 14-tägige Widerspruchsfrist, aber die Aussage des Gerichts ist sehr klar ablehnend. Egger hatte hier nicht gegen das Verfahren an sich geklagt, sondern gegen die tatäschliche Bewertung von seiner Bewerbung im Vergleich mit der Bewerbung des Trios Michael Bietsch, Florian Fendt und Manfred Kneifel.

Im Detail ist Egger der Meinung, dass seine Bewerbung bei den Auswahlkriterien „Volksfesterfahrung“, „Durchführung“, „Ausstattung“, „Technischer Standard“, „Ortsansässigkeit“, „Eigentum“ und „Ökologie“ zu niedrig bewertet worden sei und die des Trios zu hoch. Die zuständige Kammer des Gerichts kam hingegen zu dem Schluss, dass die höhere Bewertung der Bewerbung der Beigeladenen durch die Landeshauptstadt München nicht offensichtlich zu beanstanden ist. Im Punkt "Volksfesterfahrung" entsteht die niedrigere Bewertung unter anderem, weil die Stadt die dahinterstehenden geschäftsführenden Gesellschafter bewertet und die die Person selbst. Beim Kriterium "Ausstattung" kritisiert Egger, dass die Angaben, die er gemacht hatte, bei den Münchner Stubn höher bewertet wurden, also beim größeren Zelt auf der Oidn Wiesn. Das Gericht stimmte der Einstellung der Stadt zu, dass für das größre Zelt auch höhere Erwartungen geltend gemacht werden können.

Rechtskräftig ist der Beschluss erst in zwei Wochen und es ist davon auszugehen, dass Egger versuchen wird, ihn anzufechten, aber die Aussagen des Gerichts sind recht eindeutig. Wie schon beim Streit um die Vergabe der großen Zelt auf dem Oktoberfest, wird Alexander Egger hier wahrscheinlich alle möglichen Gerichtsstufen ausschöpfen wollen. Vorerst ist er nach aktuellem Stand in beiden Fällen zumindest mit den schnellen Entscheidungsanträgen gescheitert.

-ne