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189. Münchner Oktoberfest
21. September - 6. Oktober 2024
Update:

Polizeibericht vom 20. September 2016Wenn einem der Alkohol zu Kopf steigt ...

Mundraub war schon in alter Zeit streng geregelt. Wer sich aber im Wiesnzelt am Nachbartisch bedient und dabei ausgerechnet der wohl berühmtesten Wiesn-Bedienung in die Hände fällt, sollte sich lieber einsichtig zeigen.

Symbolbild Polizei

: Das Brotzeitbrettl am Nachbartisch war für einen 21-Jährigen aus Garmisch-Patenkirchen am Montag, 19.09.2016, gegen 15.30 Uhr, wohl eine zu große Versuchung und er griff einfach zu. Doch er hatte die Rechnung an den Wirt respektive die Bedienung gemacht - ausgerechnet den allseits wohlbekannten Stadtpfarrer Rainer Maria Schießler, der wie fast jedes Jahr im Schottenhamel las Bedienung arbeitet. Da sich der 21-Jährige eher aggressiv als reumütig zeigte, wurde er zunächst vom Ordnungsdienst ins Büro gebracht. Hinzugerufene Polizeibeamte der Wiesn-Wache beschimpfte er ausfällig. Da er weder einsichtig war, noch in irgendeiner Weise beruhigt werden konnte, wurde ein Gewahrsam im Polizeipräsidium angeordnet.

Betrunkener schreit vor Festzelt "Allah ist groß"

Mit zunehmender Alkoholisierung verliert so manch Wiesn-Besucher den Sinn für vernünftiges Verhalten. Ebensolches ereignete sich am Montagabend, 19.09.2016, gegen 19.30 Uhr, als ein 25-jähriger deutscher Wiesn-Besucher auf eine Einsatzgruppe der Polizei zu, lautstark "Allah ist groß" rief und begleitet von dem Ausruf "Boom" eine Bombenexplosion signalisierte. Da der betrunkene Mann auf Zureden der Beamten äußerst aggressiv reagierte und sich für Belehrungen uneinsichtig gab, musste er für einige Stunden in Gewahrsam genommen werden. In der Zelle kehrte dann doch relativ bald die Einsicht ein. Er beruhigte sich deutlich und konnte wieder entlassen werden. Von seinen Ausrufen nahmen weitere Wiesn-Besucher nur wenige Notiz.

Leg Dich nicht mit dem Wachmann an

Ein 35-Jähriger aus Augsburg griff am Montagabend, 19.09.2016, gegen 21.25 Uhr, in einem Festzelt einen Mitarbeiter des dortigen Ordnungsdienstes an. Deshalb wurde er nach draußen begleitet und hinzugekommene Polizeibeamte erteilten ihm einen Platzverweis. Daraufhin sollte er endgültig aus dem Bereich des Festzeltes geführt werden. Auf dem Weg ließ er sich nur widerwillig führen und versuchte sich wiederholt erfolglos an Beamtenbeleidigung. Die Polizeibeamten ließen sich auch durch seine Aggressivität und angetäuschte Faustangriffe nicht provozieren. Die eingesetzten Kollegen zeigten ihm daraufhin an, dass er seine Situation falsch einschätzt und nahmen ihn zur Unterbindung möglicher Straftaten in Gewahrsam. Bei der folgenden Durchsuchung wurden noch zwei kleinere Messer bei ihm gefunden. Deren Mitführen ist auf dem Festgelände verboten und er wurde daraufhin bis zum frühen Dienstagmorgen, 20.09.2016, im Polizeipräsidium München in Gewahrsam gehalten.

Taschendieb bietet Hilfe der anderen Art

Ein 45-jähriger russischer Staatsbürger bot am Montagabend, 19.09.2016, gegen 23.30 Uhr, am Haupteingang einem volltrunkenen Wiesn-Gast Hilfe an. Tatsächlich aber entwendete der Russe den Geldbeutel, leerte ihn und warf ihn weg. Dies alles wurde von Taschendiebfahndern beobachtet, die den Russen festsetzten und eine Durchsuchung durchführten. Dabei kamen eine größere Menge Bargeld sowie ein Mobiltelefon zum Vorschein. Der Täter muss sich nun vor dem Ermittlungsrichter verantworten.[/p]

Das routinierte Vorgehen lässt vermuten, dass es sich um einen professsionellen Taschendieb handelt, der eigens zum Oktoberfest angereist ist. Er führte u. a. auch Fahrkarten für die Zeit der Wiesn mit sich und reiste offensichtlich aus der Tschechischen Republik ein.

Grapscher

Eine 27-jährige amerikanische Studentin ist derzeit als Touristin in der Stadt. Am Samstag, 17.09.2016, befand sie sich auch auf dem Oktoberfest. In der Wirtsbudenstraße griff ihr ein 40-jähriger Münchner gegen 21.15 Uhr unvermittelt beim Vorbeigehen unter den Rock in den Intimbereich. Die junge Frau meldete den Vorfall umgehend bei der Polizei. Der Tatverdächtige konnte noch vor Ort angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen.

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